Anmeldung Flèche 2026

  • Aktuell Beginn
  • Vorschau
  • Vollständig

Jedes Team verwendet für den Streckennachweis die digitale Brevetkarte. Alle Teilnehmer müssen die digitalen Nachweise erbringen. Diese können per Foto an genau bezeichneten Kontrollorten (etwa Ortsschild, Bahnhof, Haltestelle) erzeugt werden.
Zum Fotobeweis siehe hier: www.ebrevet.de/test

Um auf der Teilnehmerliste erfasst zu werden, muss sich jedes Teammitglied auf www.ebrevet.de/ registrieren.

In Ausnahmefällen ist auch der Nachweis über die traditionelle Brevetkarte möglich.

Kontaktdaten Kapitän/in
Kontaktdaten Kapitän
Teamname
Fahrer/in 2
Fahrer/in 3
Fahrer/in 4
Fahrer/in 5
Tandems müssen jeden Fahrer einzeln nennen. Im Formular ist Platz für insgesamt sechs Fahrer/innen in beliebiger Kombination. Sollten mehr Personen beteiligt sein, diese bitte mit Vor- und Nachname unbedingt im Kommentar vermerken!
weitere/r Fahrer/in (nur Tandem!)
Anzahl Team-Mitglieder, die ein vegetarisches Catering wünschen 
Anzahl Begleitpersonen
Start
Straße und Hausnummer sind zwingend anzugeben!
Kontrolle 1
Straße und Hausnummer sind zwingend anzugeben!
Kontrolle 2
Straße und Hausnummer sind zwingend anzugeben!
Kontrolle 3
Straße und Hausnummer sind zwingend anzugeben!
Kontrolle 4
Straße und Hausnummer sind zwingend anzugeben!
Kontrolle 5
Straße und Hausnummer sind zwingend anzugeben!
Kontrolle 6
Straße und Hausnummer sind zwingend anzugeben!
Kontrolle 7
Straße und Hausnummer sind zwingend anzugeben!
Kontrolle 8
Straße und Hausnummer sind zwingend anzugeben!
7-Uhr-Kontrolle
Straße und Hausnummer sind zwingend anzugeben!
Gesamtkilometer

Bitte Strecke auf bikerouter.de planen und URL hier einfügen.

Hinweise zur Planung: https://audax-randonneure.de/routenplanung

Haftungsausschluss
Der Ausrichter des Flèche haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Teilnehmer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von grober Fahrlässigkeit und Vorsatz der Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Ausrichters beruhen. Soweit dem Ausrichter keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Der Ausrichter haftet auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern dieser schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Die gesetzliche Haftung des Ausrichters wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt.

Erklärung
Mit ihrer Meldung anerkennen die Teilnehmenden, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr und Risiko erfolgt, dass die STVO einzuhalten ist und das Mindestalter für die Teilnahme 18 Jahre beträgt.

Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass die in der Anmeldung angegebenen Daten elektronisch gespeichert und ihr Name im Zusammenhang mit den Teilnehmer- und Ergebnislisten sowie die von ihnen gemachten Fotos und Videos ohne Vergütungsanspruch veröffentlicht werden dürfen.

Alle Teilnehmenden verpflichten sich, die in den jeweiligen Regionen geltenden Corona-Bestimmungen (Konaktbeschränkungen, Maskenpflicht, Impfstatus, etc.) einzuhalten.

Der Kapitän / die Kapitänin erklärt sich dafür verantwortlich, alle Teammitglieder über den Haftungsausschluss und diese Erklärung unverzüglich zu unterrichten und spätestens bis zum Start deren Einwilligung eingeholt zu haben. Mit dem Start selbst erklärt jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer  seine / ihre Zustimmung sowohl zum Haftungsausschluss als auch zu dieser Erklärung.