Hallo zusammen,
eigentlich wollte ich als Thema "Organisationsform" wählen, aber im "Organisationsforum" erschien mir das zu verwirrend ;-)
Meine Sichtweise dazu ist, nach Lesen des Rechtsgutachtens: Offenbar ist ARA bereits ein Verein, wenn auch ein nicht-eingetragener, und er wird auch juristisch wie ein Verein behandelt. Der große Nachteil ist, dass in dem Falle noch die Handelndenhaftung gilt, also jeder, der im Namen des Vereins (!) ein Rechtsgeschäft mit Dritten abschließt, haftet mit seinem Gesamtvermögen. Soweit das Gutachten.
Ob es ein solches Rechtsgeschäft ist, jemanden bei einem Brevet angemeldet starten zu lassen, weiß ich nicht - vermutlich ja. Ob unser Haftungsausschluss hilft, die Handelndenhaftung aufzuheben, weiß ich auch nicht. Beispiele für eine Handelndenhaftung, die ich im Web gefunden habe, beziehen sich immer auf so "Kleinigkeiten" wie ein zerstörte Scheiben an benutzen Gebäuden o.ä. Ob die Schreckensszenarien überhaupt zutreffen können, dass nämlich nach schweren Unfällen wir als Organisator eines Brevets überhaupt haften, selbst wenn wir ein Rechtsgeschäft abgeschlossen haben - keine Ahnung.
Ich weiß aber auch nicht, ob es sich lohnt, diese Details nochmal prüfen zu lassen, was a) nochmal Zeit und Geld kostet und b) sehr vermutlich auch keine letzte Sicherheit bringen wird. Und dafür wäre mir persönlich das Risiko, mit meinem Gesamtvermögen haften zu müssen, zu hoch (Risiko als Produkt von Eintrittswahrscheinlichkeit [sehr gering] mit Schadenshöhe [existentiell]).
Also bin ich ebenfalls wie Walter dafür, dass wir uns darum kümmern, aus unserem nicht-eingetragenen Verein einen eingetragenen zu machen. Eine bessere Idee hab ich nicht.
VG Christian