Neues Reglement

Geschrieben von Andreas am

Hallo,

es sind Sachen im Reglement, die einige von uns bisher nicht beachtet haben – oder wurde das Reglement kürzlich verändert?

1) Die Strecke darf nicht in der Nähe des Starts vorbeiführen. Demnach wären die Acht von Lohne und auch die große Acht durch Bayern unzulässig.

2) Was ist mit "Der Start wird eine Stunde nach Öffnung des Starts geschlossen." gemeint? Dass es generell einen Startzeitraum von einer Stunde geben muss? Dass die Organisatoren eine Stunde vor dem Start anwesend sein und sich unmittelbar nach dem Start entfernen dürfen?

3) "Mindestens eine Person hat für die gesamte Dauer der Öffnungszeit am Start und am Ziel anwesend zu sein." ist m.E. etwas unklar übersetzt, weil "Öffnungszeit" etwas undefiniert im Raum hängt. Mein Vorschlag: Den Satz an dieser Stelle zu streichen und bei Punkt A zu schreiben: "Während des gesamten Öffnungszeitraums des Starts muss dort mindestens eine Person anwesend sein." Entsprechend bei Punkt C den ersten Absatz ergänzen mit: "Während des gesamten Öffnungszeitraums des Ziels muss mindestens eine Person dort anwesend sein."

4) Kontrollen: Ich finde es schade, dass unsere Kreativität bei Kontrollen, bei denen es keinen Stempel gibt, nicht genutzt werden darf. Zum Beispiel sind Selfie-Kontrollen sind nicht erlaubt. In Echternach hatte ein Teilnehmer die Brötchentaste des Parkautomaten gedrückt, das war m.E. eine schöne Idee. In der Schweiz habe ich es erlebt, dass man einen Papierstreifen in einen Fahrkartenentwerter stecken musste, womit die Zeit protokolliert war.

5) "Abschluss einer Haftpflichtversicherung" ... Gibt es da welche? Wenn nicht, dann kein Brevet?

6) Höchstlänge. Ich finde "La distance totale
devra être au moins la distance officielle et pourra la dépasser de quelques kilomètres." nicht eindeutig. Gab es nicht mal eine genauere Regel? 5 %?

7) Zur Übersetzung: "Les contrôles doivent être judicieusement placés [...] avec trajet à peu près direct entre deux contrôles" ist auf deutsch strenger, nämlich "Kontrollen müssen gewissenhaft gewählt werden [...] mit einem direkten Streckenverlauf zwischen zwei Kontrollen." Ich glaube, hier sollte man ein "ungefähr" einfügen. Wobei "direkt" m.E. in beiden Sprachen missverständlich ist. Aus meiner Sicht sollte es die schnellste Strecke sein, was nicht zwangsläufig die kürzeste ist. Ist das mit "direct" gemeint?

8) Tippfehler im Bereich "Ablaufplan": "Bekannmachung".

Grüße
Andreas
 

"Schnelligkeit" ist bei einer Radfahrt, und erst recht bei einem Brevet, vielleicht eine ungünstige Metrik - das hängt zu sehr von der individuellen Fähigkeit des Fahrers ab. Insofern kan mMn mit "direkt" nur "kürzester Weg" gemeint sein. Dass es in Einzelfällen längere Varianten gibt, die aus topographischen Gründen "schneller" zu fahren sind, ist dann halt so. Wenigstens hat der Randonneur, im Falle er diesen "Umweg" wählt, dann immer noch mindestens die -hundert km absolviert.

VG Christian

Noch eine Ergänzung meinerseits:

aus dem Reglement geht m.E. recht deutlich hervor, dass es an den Kontrollstellen keine Unterschrift braucht. Diese sind lediglich am Start und Ziel alternativ zu einem Stempel möglich.

VG Walter

Ich würde auch Aufdrucke von Fahrkarten- oder Parkscheinautomaten und Kassenzettel als "Stempel" im Sinne der Regeln verstehen. Immerhin sind sie auf Papier aufgedruckt und damit nicht manipulierbar - halt nur nicht unveränderlich mit der Kontrollkarte verbunden. Im Prinzip sind sie sogar unbestechlicher weil Datum/Zeit vom Automaten erfasst und eingetragen werden.

Selfies sind eine beliebte Methode, das weiß ich und hab ich auch heuer schon akzeptiert - eigentlich mag ich die aber nicht sehr; zumindest der Zeitstempel darin ist einfach mit leicht verfügbarer Software zu manipulieren.

(Auch klar ist: wer schummeln will, wird schon Mittel und Wege dazu finden.)